Au-Ja MiniLogo
werbung
werbung
Menu
werbung
Partnerseiten
werbung
Besucher: 16.213.552
davon heute: 576
gerade online: 81
Seitenaufrufe: 84.397.787
davon heute: 8.000
 Statistiken
Styles

Meldungen Testberichte Downloads     Forum     Style 1024 1280 100%   English FranÇaise Español Nederlands Russian Hindi

Review: AMD Athlon 64 3200+, MSI K8T Neo, VIA K8T800 - 6/15
28.09.2003 by doelf und holger
Der komplette Artikel als Druckversion

Stellen wir uns ein typisches Overclocking-Szenario vor, so wird die 100 Watt-Marke schnell fallen (beim Intel Pentium 4 3.2 GHz sieht es übrigens nicht viel anders aus)! Wenn eine neue CPU auf den Markt kommt, so ist der Spielraum für Übertakter zumeist recht eng. Gerade wenn nur ein einziges hoch getaktetes Modell (momentan existiert vom A64 lediglich der 3200+) verfügbar ist, sind die Chancen auf einen deutlichen Zugewinn gering. Falls AMD auch Athlon 64-Modelle mit niedrigeren Taktraten vorstellen sollte, wären diese gute Kandidaten für 2 bis 2,2 GHz. Bisher scheint sich dieser Wunsch jedoch nicht zu erfüllen.

Unser Athlon 64 3200+ erlaubte bei einen Takt von 10x225 MHz, also 2250 MHz, den Windows-Start, versagte dann jedoch bei Prime95. Besser sah es hingegen bei 10x220 MHz, also 2200 MHz, aus, hier lief Prime95 stabil. Athlon XP, Athlon 64, Athlon 64 FX: Die magische 2,2 GHz Grenze?
Wir haben die Übertaktungstests mit dem ASUS K8V Deluxe durchgeführt.


Die Montage gestaltet sich recht einfach

Wie der Athlon XP, so verfügt auch der Athlon 64 über eine integrierte Temperatur-Diode. Somit ist es den Mainboardherstellern möglich, die Core-Temperatur auszulesen und zu überwachen. Wie die Überwachung und ein eventueller Überhitzungsschutz aussehen, liegt in der Hand der Mainboard-Hersteller.

HyperTransport
Zwischen dem Kapiteln "Prozessoren" und "Chipsätze" möchten wir einige Worte über die Hyper Transport-Architektur verlieren. Der HyperTransport I/O-Bus ist bereits ein alter Bekannter und verknüpft die North- und Southbridge des nForce2-Chipsatzes. Dieser serielle I/O-Bus stellt eine direkte Verbindung zwischen Prozessor und bis zu 31 I/O-Geräten her, jeder I/O-Chip ist hierbei in der Lange, die HyperTransport-Anbindung weiterzuleiten bzw. zu tunneln. Neben der North- und Southbridge des Chipsatzes zählen AGP, PCI und natrürlich auch PCI-Express zu den möglichen I/O-Geräten. HyperTransport besitzt unabhägige Up- und Downstreams, die passend für die angeschlossenen Geräte dimensioniert werden können. Folgende Eckdaten sind hierbei möglich:

  • Takt: 200 bis 800 MHz
  • Bus-Breite: 2, 4, 8, 16 oder 32 Bit
  • Double Data Rate
Hieraus ergibt sich eine maximale Bandbreite von:
800.000.000 Hz (800 MHz) * 2 (DDR) * 32 Bit (Bus) / 8 (Bit in Byte) = 6,4 GB/s
Hierbei wird vereinfacht mit 1000 Byte pro Kilobyte gerechnet. Addiert man nun die unabhägigen Up- und Downstreams, so kommt man auf:
2 * 6,4 GB/s = 12,8 GB/s
Bei seinen 64 Bit-Prozessoren beschränkt sich AMD auf maximal 16 Bit Bus-Breite sowie maximal 800 MHz, somit kann die HyperTransport Anbindung des Athlon 64 und Athlon 64 FX-51 maximal 2 * 3,2 GB/s, also 6,4 GB/s bieten.

Weiter: 7. Chipsätze: Northbridge in der CPU

1. AMD Athlon 64, Athlon 64 FX und Opteron #1
2. AMD Athlon 64, Athlon 64 FX und Opteron #2
3. AMD Athlon 64, Athlon 64 FX und Opteron #3
4. Warum 64 Bit?
5. Kühlung und Stromhunger
6. Overclocking und HyperTransport
7. Chipsätze: Northbridge in der CPU
8. Chipsätze: ALi, AMD und ATi
9. Chipsätze: NVIDIA, SIS und VIA
10. Testsystem: MSI K8T Neo mit VIA K8T800
11. Benchmarks: BAPCO SYSmark2002 und MAGIX mp3 maker platinum
12. Benchmarks: Sandra Max3 und FutureMark
13. Benchmarks: Codecreatures, Cinebench, VulpineGL, Quake III und UT 2003
14. Benchmarks: TMPEG und Mainconcept
15. Fazit

Diesen Testbericht diskutieren...

Suchen 
Testberichte 
Revoltec
werbung

Weitere Testberichte:

 Was bringt DDR3-1066, 1333, 1600 und 1800?
 Im Test: ASUS Rampage Formula (Intel X48 mit DDR2)
 Cat DVD-1122, ein DVD-Spieler für 9 Euro
 3,2 GHz und FSB1600: Intel Core 2 Extreme QX9770
 Biostar TA780G M2+ (AMD 780G) im Test
 Preview: Intels P45, P43, G45 und G43 Chipsatz
 Vier kompakte Keysonic Bluetooth-Tastaturen im Test
 ASUS M3N-HT Deluxe (NVIDIA nForce 780a SLI)
 AMD Phenom X4 9750 - 2,4 GHz im B3-Stepping
 Im Test: MSI P35 Neo2-FR (Intel P35/ICH9R für 75 Euro)
 Super Talent Pico_C 8GB USB-Flashspeicherstick
 Revoltec LightMouse Precision 1.5, 2 Wireless und Portable
 Sharkoon Rebel9, Rebel12 und Zubehör im Test
 Im Test: Scythe KamaBay Amp
 Im Test: ASUS P5E3 Deluxe (X38) und P5E3 Premium (X48)
 Intel Core 2 Duo E8500 - 45 nm Dual-Core mit 3,16 GHz
 Intel Core 2 Duo E8200, die 45 nm Einstiegs-CPU
 Mushkin 4GB SP Serie USB-Flashspeicherstick
 4, 6, 8, viele Kerne: Intels CPUs von 2008 bis 2010
 AC Accelero S1 und Turbo Module vs. GeForce 8800 GT
 CeBIT 2008: 22 Berichte
 Scythe Orochi im Test: Kühlerriese mit 10 Heatpipes
 Im Test: Arctic Cooling Accelero S2
 ASUS P5K-E WIFI-AP - Intel P35 mit DDR2
 Preview: NVIDIA GeForce 9600 GT
 ASUS P5K Premium - Deluxe reloaded?
 ASUS Blitz Extreme im Test - Intel P35 trifft DDR3
 
werbung
News Testberichte Forum Service Webweites Download Suchen

© copyright 1998-2008 by Dipl.-Ing. Michael Doering
www.Au-Ja.de / www.Au-Ja.org / www.Au-Ja.com / www.Au-Ja.net ist eine Veröffentlichung von Dipl.-Ing. Michael Doering.
Alle Marken oder Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Alle Inhalte spiegeln die subjektive Meinung der jeweiligen Autoren wieder und sind geistiges Eigentum der Autoren. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Die Veröffentlichung aller Inhalte (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung erlaubt. Die Verwendung von kurzen Ausschnitten für Nachrichten-Ticker und Ähnliches ist hiervon ausdrücklich ausgenommen!
Haftungsausschluss:
Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Inhalten fremder Webseiten, die via Hyperlink von unserer Veröffentlichung aus verknüpft sind. Obwohl wir bei der Erstellung derartiger Verknüpfungen den Inhalt der fremden Webseiten auf seine Rechtskonformität hin prüfen, unterliegen sowohl die Inhalte von Internetveröffentlichungen als auch die Rechtsauffassung der Gerichte in Deutschland und Europa einer fortwährenden Veränderung und Überarbeitung. Obwohl wir viele dieser Verknüpfungen regelmäßig überprüfen, kann es dennoch zu einer Verknüpfung auf Inhalte kommen, die mit der deutschen oder europäischen Rechtssprechung in Widerspruch stehen. Bitte weisen sie uns auf eine solche Verknüpfung hin, wir werden sie dann umgehend entfernen [Kontakt]. Für den Inhalt verknüpfter Seiten sind alleine deren jeweilige Betreiber verantwortlich, wir haben keinerlei Einfluß auf diese Inhalte!

Bitte lesen sie hierzu auch unser Impressum!