Au-Ja MiniLogo
werbung
werbung
Menu
simyo - Deutschlands erster Mobilfunk-Discounter
werbung
Partnerseiten
werbung
Besucher: 16.088.079
davon heute: 484
gerade online: 64
Seitenaufrufe: 83.687.504
davon heute: 2.990
 Statistiken
Styles

Meldungen Testberichte Downloads     Forum     Style 1024 1280 100%   English FranÇaise

AMD Athlon 64 X2 vs Dual Opteron vs AMD Athlon 64 - 7/9
22.08.2005 by doelf
Der komplette Artikel als Druckversion

Encoding
Zuletzt lassen wir noch zwei Video-Encoder über ein AVI-Capture laufen und messen die benötigte Zeit:

TMPGEnc 2.512.52.161: VCD PAL, Highest Quality (niedrigere Werte sind besser)
Athlon 64 X2 3800+
S939 Manchester
2x2000 MHz
74 sec.
2x Opteron 246
S940 Sledgehammer
2000 MHz
76 sec.
2x Athlon MP 1500+
S462 Palomino
1333 MHz
121 sec.
Athlon 64 3200+
S939 Winchester
2000 MHz
158 sec.
Athlon 64 3200+
S754 Clawhammer
2000 MHz
163 sec.

Bei TMPGEnc ist der Athlon 64 X2 3800+ mehr als doppelt so schnell fertig, wie der Athlon 64 3200+ mit Winchester-Kern. Hier kann die Dual-Core CPU zusätzlich von SSE3 profitieren. Der Dual-Opteron liegt nur knapp zurück.

Windows Media Encoder 9: 5384 kbit/s (niedrigere Werte sind besser)
Athlon 64 X2 3800+
S939 Manchester
2x2000 MHz
888 sec.
2x Opteron 246
S940 Sledgehammer
2000 MHz
981 sec.
2x Athlon MP 1500+
S462 Palomino
1333 MHz
1602 sec.
Athlon 64 3200+
S939 Winchester
2000 MHz
1607 sec.
Athlon 64 3200+
S754 Clawhammer
2000 MHz
1808 sec.

Der Windows Media Encoder 9 zeigt ebenfalls den Manchester vor den beiden Opterons, hier fällt der Abstand jedoch etwas deutlicher aus. Der Zugewinn im Vergleich zum Athlon 64 3200+ Winchester liegt hier bei 81 Prozent.

Weiter: 8. Leistungsaufnahme

1. Einleitung
2. CPU-Übersicht
3. Testsysteme
4. Benchmarks: CPU und Speicher
5. Benchmarks: 3D-Spiele
6. Benchmarks: 3D-Anwendungen
7. Benchmarks: Encoding
8. Leistungsaufnahme
9. Fazit

Service:
Kelkoo Preisvergleich


Diesen Testbericht diskutieren...

Suchen 
Testberichte 
Revoltec
werbung

Weitere Testberichte:

 3,2 GHz und FSB1600: Intel Core 2 Extreme QX9770
 Biostar TA780G M2+ (AMD 780G) im Test
 Preview: Intels P45, P43, G45 und G43 Chipsatz
 Vier kompakte Keysonic Bluetooth-Tastaturen im Test
 ASUS M3N-HT Deluxe (NVIDIA nForce 780a SLI)
 AMD Phenom X4 9750 - 2,4 GHz im B3-Stepping
 Im Test: MSI P35 Neo2-FR (Intel P35/ICH9R für 75 Euro)
 Super Talent Pico_C 8GB USB-Flashspeicherstick
 Revoltec LightMouse Precision 1.5, 2 Wireless und Portable
 Sharkoon Rebel9, Rebel12 und Zubehör im Test
 Im Test: Scythe KamaBay Amp
 Im Test: ASUS P5E3 Deluxe (X38) und P5E3 Premium (X48)
 Intel Core 2 Duo E8500 - 45 nm Dual-Core mit 3,16 GHz
 Intel Core 2 Duo E8200, die 45 nm Einstiegs-CPU
 Mushkin 4GB SP Serie USB-Flashspeicherstick
 4, 6, 8, viele Kerne: Intels CPUs von 2008 bis 2010
 AC Accelero S1 und Turbo Module vs. GeForce 8800 GT
 CeBIT 2008: 22 Berichte
 Scythe Orochi im Test: Kühlerriese mit 10 Heatpipes
 Im Test: Arctic Cooling Accelero S2
 ASUS P5K-E WIFI-AP - Intel P35 mit DDR2
 Preview: NVIDIA GeForce 9600 GT
 ASUS P5K Premium - Deluxe reloaded?
 ASUS Blitz Extreme im Test - Intel P35 trifft DDR3
 EeePC mit Windows XP: Installation & Performance
 Im Test: ASUS EeePC 4G Sub-Notebook für 299 Euro
 Guide: Pivot für den Samsung SyncMaster 245B
 
werbung
News Testberichte Forum Service Webweites Download Suchen

© copyright 1998-2008 by Dipl.-Ing. Michael Doering
www.Au-Ja.de / www.Au-Ja.org / www.Au-Ja.com / www.Au-Ja.net ist eine Veröffentlichung von Dipl.-Ing. Michael Doering.
Alle Marken oder Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Alle Inhalte spiegeln die subjektive Meinung der jeweiligen Autoren wieder und sind geistiges Eigentum der Autoren. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Die Veröffentlichung aller Inhalte (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung erlaubt. Die Verwendung von kurzen Ausschnitten für Nachrichten-Ticker und Ähnliches ist hiervon ausdrücklich ausgenommen!
Haftungsausschluss:
Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Inhalten fremder Webseiten, die via Hyperlink von unserer Veröffentlichung aus verknüpft sind. Obwohl wir bei der Erstellung derartiger Verknüpfungen den Inhalt der fremden Webseiten auf seine Rechtskonformität hin prüfen, unterliegen sowohl die Inhalte von Internetveröffentlichungen als auch die Rechtsauffassung der Gerichte in Deutschland und Europa einer fortwährenden Veränderung und Überarbeitung. Obwohl wir viele dieser Verknüpfungen regelmäßig überprüfen, kann es dennoch zu einer Verknüpfung auf Inhalte kommen, die mit der deutschen oder europäischen Rechtssprechung in Widerspruch stehen. Bitte weisen sie uns auf eine solche Verknüpfung hin, wir werden sie dann umgehend entfernen [Kontakt]. Für den Inhalt verknüpfter Seiten sind alleine deren jeweilige Betreiber verantwortlich, wir haben keinerlei Einfluß auf diese Inhalte!

Bitte lesen sie hierzu auch unser Impressum!